Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten
Anrechenbare beitragsfreie Zeiten sind Fehlzeiten, in denen keine Beiträge vom Versicherten oder Arbeitgeber gezahlt wurden, aber trotzdem für den Anspruch auf und/oder die Berechnung der Leistungen (z. B. Mutterschaftsurlaub, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen, Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder Krankheit) berücksichtigt werden.