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Gegenseitiges Informationssystem für soziale Sicherheit visual

Anrechenbare bzw. berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten

Anrechenbare beitragsfreie Zeiten sind Fehlzeiten, in denen keine Beiträge vom Versicherten oder Arbeitgeber gezahlt wurden, aber trotzdem für den Anspruch auf und/oder die Berechnung der Leistungen (z. B. Mutterschaftsurlaub, Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen, Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder Krankheit) berücksichtigt werden.